Die Steuer, ein spannendes Thema und auch für Studierende überaus wichtig. Wusstest du, dass deine Studiengebühren von der Steuer absetzbar sind? Oder dass du, wenn du dein Fernstudium berufsbegleitend absolvierst und über dem Steuerfreibetrag für Studenten liegst, diesen sogar in voller Höhe geltend machen kannst? Wir geben dir einen Überblick über das Wichtigste rund um die Steuererklärung und den Freibetrag für Studenten.
Es gibt die Möglichkeit dir die Kosten für deine Weiterbildungen anteilsmäßig von der Steuer zurückzuholen. Prinzipiell kannst du deine Studiengebühren bis zu einem festgesetzten Betrag oder sogar in voller Höhe bei deiner Steuererklärung geltend zu machen. Wie viel das im Einzelfall ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Ebenso absetzbar sind zum Beispiel Literatur oder Fahrtkosten.
Möchtest du dein Fernstudium im Rahmen einer Erstausbildung von der Steuer absetzten? Dann gelten folgende Bedingungen:
Wenn du bereits eine berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast, beginnst du mit deinem Studium an der ISM deine sogenannte Zweitausbildung. Damit kannst du dich an folgenden Punkten orientieren:
Wenn du dein Fernstudium berufsbegleitend aufnimmst und dabei schon eine Berufsausbildung vorangegangen ist, stellt das letzte Modell eine attraktive Möglichkeit der Steuervergünstigung für dich dar.
Du hast detaillierte Fragen zu den Anforderungen, der inhaltlichen Struktur oder auch den Finanzierungsmöglichkeiten in Sachen Fernstudium? Melde dich gern bei uns – wir stehen dir mit Rat und Tat zur Seite!
Der Freibetrag für Studenten wird jedes Jahr neu festgelegt. Sobald du über dieser Steuerfreigrenze für Studenten liegst, zahlst du Steuern auf dein Einkommen. Diese kannst du dir über die Einkommenssteuererklärung zurückholen. Die Angabe deiner Studienkosten reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen und du kannst eine Steuerrückzahlung erhalten.
Bitte beachte, dass ein Studium bei der Steuer nicht geltend gemacht werden kann, wenn du dieses aus Eigeninteresse oder als Hobby absolvierst.
Für Fernstudenten – vor allem, wenn das Studium berufsbegleitend absolviert wird – lohnt es sich in der Regel bei den Steuern und dem Steuerfreibetrag für Studenten genauer hinzusehen. Bitte wende dich bei Fragen zum Thema Steuern an einen Steuerberater.
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